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webgo Blog

Alles rund um Webspace, Hosting-Trends, Serverleistung & mehr

Beitrag vom 6. November 2015

Rechenzentrum in Deutschland – Ihre Vorteile beim Datenschutz


Was habe ich von einem Rechenzentrum in Deutschland?

Der Serverstandort und damit ein Rechenzentrum in Deutschland garantiert Ihnen, dass Ihre Webseiten bzw. der Datenverkehr über die Webseiten den Gesetzen der BRD unterliegen und damit zugleich einem sehr strengen, sehr sicheren Datenschutz. Am 16. Oktober wurde jedoch vom Bundestag ein neues Datenschutzrecht verabschiedet, wodurch ab sofort die Vorratsdatenspeicherung erlaubt ist.

Was sich im Detail hinter der Datenspeicherung verbirgt und warum Sie mit einem in Deutschland befindlichen Rechenzentrum dennoch auf der sicheren Seite in puncto Datenschutz sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.


Mehrheit im Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung

404 Abgeordnete dafür, 148 Abgeordnete dagegen und 7 Enthaltungen – das ist die Bilanz der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom 16. Oktober. Die Speicherung soll dabei helfen, terroristische Straftaten und weitere schwere Verbrechen aufzuklären bzw. zu verhindern.

Im Gegensatz zu 2010, als sich Deutschland noch beharrlich gegen die Datenspeicherung aussprach und das neue europäische Gesetz zu Regelung der Telekommunikationsüberwachung sogar als verfassungswidrig erklärt wurde, scheint es nun ein deutliches Umdenken zu geben. Allerdings gibt es im Vergleich zum früheren Gesetz Unterschiede beim Umfang der Datenspeicherung, bei der Aufbewahrungsdauer und dem Datenzugriff.

Das neue Gesetz sieht die Datenspeicherung für bis zu maximal 10 Wochen vor. In Bezug auf die Internetnutzung bedeutet das eine 10-wöchige Speicherung der IP-Adresse. Ein Zugriff auf die Dateninhalte ist nur dann möglich, wenn es sich um schwere Straftaten handelt und eine richterliche Zustimmung vorliegt.


Das neue Gesetz: Auswirkungen auf den Datenschutz in deutschen Rechenzentren

Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung entsprechend des neuen Gesetzes erlaubt ist, können Sie sich mit einem deutschen Rechenzentrum wie unserem in Frankfurt am Main auf einen hohen Datenschutzstandard verlassen. Die Speicherfrist von 10 Wochen ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern in der EU deutlich geringer. In Frankreich werden die Daten z.B. 12 Monate gespeichert. Direkt nach dem Ablaufen der Frist werden die Daten gelöscht.

Außerdem gibt es sehr strenge Regelungen dazu, wann ein Zugriff auf die Dateninhalte erfolgen darf: Nur bei schwersten Straftaten und auch dann ist es immer eine Einzelfallentscheidung.

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Beitrag vom 4. November 2015

Wir sind Webhoster des Jahres 2015!


Webhoster des Jahres 2015

Webhoster des Jahres 2015 in der Kategorie Webhosting!

Es ist offiziell! Wir sind von hosttest.de für unser Webhosting zum „Webhoster des Jahres 2015“ gekürt worden. HOSTTEST.de ist ein unabhängiges Webhosting-Vergleichsportal, bei dem über 800 Webhoster aufgelistet und miteinander verglichen werden.

Das gesamte webgo Team dankt allen treuen Kunden, die so zahlreich für uns gestimmt haben und uns so mit deutlichem Vorsprung gegen namhafte Mitbewerber zum Sieger gewählt haben.

Diese Auszeichnung macht uns sehr stolz und motiviert uns dazu, weiterhin jeden Tag das Beste für Sie zu geben – wie gewohnt mit erstklassigen Webhosting-Lösungen und unserem ausgezeichneten Kundensupport. Denn es gibt nur ein Ziel für uns: Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!

Zu weiteren Auszeichnungen von webgo.
Auch 2018 sind wir wieder in zwei Kategorien nominiert!

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Beitrag vom 29. Oktober 2015

Aus WebGo24 wird webgo!


Aus WebGo24 wird webgo!

Wir haben gleich dreifach Neuigkeiten: Neuer Name, neues Design und neue Webseite.

Neuer Name – aus WebGo24 wird webgo

Wir haben unseren Namen geändert – WebGo24 heißt ab sofort webgo. Die Entscheidung für einen neuen Namen haben wir uns nicht leicht gemacht, doch wir gehen diesen Schritt bewusst und aus guten Gründen. Zum Einen ist der Name webgo deutlich griffiger und einprägsamer als der bisherige Firmenname, zum Anderen nutzen wir diese Gelegenheit, um uns mit dem neuen Namen webgo auf dem Markt klarer zu positionieren. Wir bieten unseren Kunden erstklassige Hosting-Lösungen zu fairen Preisen und möchten dies auch in Zukunft tun – mit einem Namen, der den Anspruch, den wir an uns und unsere Produkte stellen, deutlicher vermittelt. Der Name webgo ist hierfür ideal.

 

Neues Design – Neue Identität für ein wachsendes Unternehmen

Um dem Unternehmen webgo mit seiner aktuellen und zukünftigen Entwicklung eine passende Identität zu geben, haben wir zum neuen Namen auch ein neues Logo entwickelt, bei dem wir bewusst auf klare Formen mit hohem Wiedererkennungswert und eigenem Charakter gesetzt haben. Wir hoffen, es gefällt Ihnen genauso gut wie uns.

 

Neue Webseite – ab sofort auf webgo.de

Gleichzeitg starten wir unsere neue Internetseite www.webgo.de. Wir haben dafür unser komplettes Angebot neu sortiert und überarbeitet. Alle Inhalte sind nun noch klarer strukturiert und ausführlicher beschrieben. Über die flexible Menüleiste kommen Sie immer direkt zu den für Sie relevanten Seiten.

 

Was ändert sich für unsere Kunden?

Für Sie als webgo Kunde ändert sich dadurch nichts. Ihre laufenden Verträge mit webgo bleiben davon unberührt. Auch intern bleibt unsere Unternehmensstruktur durch die Namensänderung unverändert. Und natürlich sind wir weiterhin mit leistungsstarken Produkten und unserem erstklassigen Kundenservice für Sie da.

 

Ausblick aufs kommende Jahr

All diese Neuigkeiten sind noch nicht alles: Im nächsten Schritt werden sowohl das Kundenportal als auch der Webspace-Admin in Sachen Bedienbarkeit und Layout vollständig überarbeitet und aufgefrischt. Das neue Kundenportal wird im Sommer kommenden Jahres online gehen.

 


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Beitrag vom 23. Januar 2015

WebGo24 schaltet den Turbo ein. Ab sofort bis zu 300% schnellere Ladezeiten


Seit Donnerstag, dem 22. Januar 2015 bieten wir all unseren Kunden eine deutlich gesteigerte Performance. Als eines der ersten deutschen Unternehmen hat WebGo24 auf die Webserver-Software nginx zur Verteilung der Rechenlast und Reduzierung der Zugriffszeiten umgestellt. Die ersten Testergebnisse waren fantastisch – wir kommen nun für die meisten Websites unserer Kunden auf bis zu 300% schnellere Ladezeiten.

Die Umstellung verlief erfolgreich und erfüllte Erwartungen voll und ganz. Die meisten Kunden werden den Wechsel gar nicht mitbekommen haben. Der einzige Unterschied sind die nun deutlich besseren Zugriffszeiten. Für die meisten Websites bedeutet das Ladezeiten von deutlich unter einer Sekunde. Das wirkt sich auch positiv auf die Suchergebnissen aus, denn für Google & Co sind die Ladezeiten von Websites ein wichtiger Faktor.

Mit der Umstellung auf nginx reagiert WebGo24 auf die erfolgreiche Entwicklung der schnellen und kompakten Software. Da die meisten Webapplikationen derzeit auf eine Apache Konfiguration setzen und nginx deutlich schnellere Ladezeiten liefert, wurden von uns, aus beiden Systemen, die Vorteile miteinander kombiniert, um dem Besucher eine optimale Performance zur Verfügung zu stellen.

nginx Perfomance Vergleich

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Beitrag vom 9. April 2014

RMagick Installation mit gem schlägt fehl auf Debian Wheezy


Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist bereits 5 Jahre alt. Die hier beschriebene Lösung für die RMagick Installation funktioniert möglicherweise nicht mehr, da die Debian Version veraltet ist!


Bei uns ist eine RMagick Installation mittels gem auf einem Debian Wheezy Server fehlgeschlagen mit folgender Fehlermeldung:

Building native extensions. This could take a while…
ERROR: Error installing rmagick:
ERROR: Failed to build gem native extension.
/usr/local/rvm/rubies/ruby-1.9.3-p545/bin/ruby extconf.rb
checking for Ruby version >= 1.8.5… yes
checking for gcc… yes
checking for Magick-config… no
Can’t install RMagick 2.13.2. Can’t find Magick-config in /usr/local/rvm/gems/ruby-1.9.3-p545/bin:/usr/local/rvm/gems/ruby-1.9.3-p545@global/bin:/usr/local/rvm/rubies/ruby-1.9.3-p545/bin:/usr/local/rvm/bin:/usr/local/sbin:/usr/local/bin:/usr/sbin:/usr/bin:/sbin:/bin:/var/lib/gems/1.8/bin

Die Installation des Debian Pakets (libmagickwand-dev) hat das Problem behoben:

sudo apt-get install libmagickwand-dev

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Beitrag vom 18. Februar 2014

Europäische Richter bestätigen: Keine Urheberrechtsverletzung beim Setzen von Links


Links sind für uns heutzutage selbstverständlich und aus dem Internet (logischerweise) nicht mehr wegzudenken. Dennoch hatten die Richter des europäischen Gerichtshofes letzte Woche eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema zu treffen. Es ging um die Frage, ob das Setzen von Links auf eine Seite mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt erlaubt ist oder nicht.

Vier schwedische Journalisten klagten nämlich gegen eine Internetseite, die auf die Artikel der Journalisten verlinkte.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat zu diesem Thema bereits 2003 entschieden, dass es beim Setzen von Links auf öffentliche Seiten nichts zu beanstanden gibt. Dieser Auffassung folgt nun glücklicherweise auch der EuGH in seinem Urteil.

Auf frei verfügbare Seiten sind Links problemlos möglich. Wenn die Journalisten also ihre Zustimmung zum Veröffentlichen der Artikel gegeben haben und diese verlinkt werden, dann liegt kein Urheberrechtsverstoß vor, egal ob der Link aus einem sozialen Netzwerk oder von einer anderen Webseite kommt. Es muss sich aber wirklich um öffentliche und frei verfügbare Inhalte handeln, da man laut der Richter mit einer Verlinkung eine Zahlschranke oder ähnliches nicht umgehen darf.

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Beitrag vom 5. Februar 2014

Endlich: Die ersten neuen gTLDs gehen online


ICANN Logo Die Vergabestelle (ICANN) für generische Top-Level-Domains (gTLD) wird dieses Jahr bekanntermaßen fast 600 neue Domainendungen (newgTLDs) veröffentlichen.

Sieben von den neuen Top-Level-Domains (newgTLDs) gehen ab heute online. Hierbei handelt es sich um die Endungen .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures. In den kommenden Wochen und Monaten folgen weitere der neuen Endungen. Denn: Alle neuen gTLDs gehen im Laufe dieses Jahres sukzessive online!

Mit den neuen Domainendungen wird das Internet noch spannender als es jetzt schon ist. Hierdurch ergeben sich viele tolle Möglichkeiten. So kann man bei der Eingabe einer „.shoes“ Domain fast sicher sein, dass man auf einer Seite landet, die sich mit Schuhen befasst oder verkauft. Aber auch Wortspiele wie heimat.land sind hierbei möglich. 🙂 Auch und gerade im Bereich SEO (Suchmaschinenoptimierung) werden die neuen Endungen eine wichtige Bedeutung einnehmen. Man kann zum Beispiel davon ausgehen, dass Google die Domain sportartikel.shop höher wertet, als die Domain sportartikelshop.de

Seit heute 17 Uhr haben Sie die Möglichkeit den ersten „kleinen“ Teil der neuen gTLDs bei uns verbindlich zu registrieren: .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures.

Registrieren Sie jetzt ganz einfach über Ihr Kundenmenü auf unserer Website Ihre persönliche Wunschdomain, bevor es jemand anders tut. Klicken Sie dafür bitte auf den folgenden Link und loggen Sie sich ein: Neue Domain registrieren
Hier haben wir Ihnen die Domains nieder geschrieben, die in naher Zukunft online gehen: Ab dem 12.02.2014.camera, .equipment, .estate, .gallery, .graphics, .lighting, .photography

Ab dem 19.02.2014.construction, .contractors, .kitchen, .land, .technology, .today

Ab dem 26.02.2014.diamonds, .tips, .voyage

Ab dem 05.03.2014careers, .photos, .recipes, .shoes

Ab dem 12.03.2014.cab, .company, .limo

Natürlich werden bei uns im Laufe des Jahres alle wichtigen neuen gTLDs online gehen. Den Start der Registrierung und die Preise erfahren wir aber immer kurz vorher. Wir werden Sie in unserem Blog und bei Facebook natürlich ständig auf dem Laufenden halten.

Wenn Sie eine der neuen gTLDs registrieren möchten, die noch nicht offiziell verfügbar ist, dann können Sie diese bei uns gerne vorregistrieren. Senden Sie uns hierzu einfach eine Nachricht aus Ihrem Kundenmenü – Kontaktformular und teilen uns dabei Ihre Wunschdomains mit. Bitte beachten Sie, dass die Vorregistrierungen unverbindlich sind.

Die Vorregistrierungen werden am Starttag der jeweiligen gTLD nachdem „First-Come First-Serve“-Prinzip registriert. Das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. 🙂 Am Starttag senden praktisch alle Provider die Vorregistrierungen ihrer Kunden zur gleichen Uhrzeit an die ICANN und dann entscheidet im Endeffekt das Los, wer die Domain am Ende bekommt.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit den neuen Endungen und bei Fragen, können Sie sich (wie immer 🙂 ) gerne an uns wenden.

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Beitrag vom 29. Januar 2014

Neue Regelung – Domaininhaber Verifizierung bei allen gTLDs


ownercheckDie Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), welche für die Vergabe und Koordination von einmaligen Namen und Adressen im Internet zuständig ist, startete am 13. Januar 2014 eine neue Regelung zur Prüfung der Domaininhaber Daten. Nach jeder Registrierung oder Domainumzug, Inhaberdaten-Änderung und E-Mail Adress-Änderung, erhält hierbei der sogenannte Owner-C (Inhaber einer Domain) eine E-Mail mit einem Link auf den dieser klicken soll und gelangt somit auf neue Internetseite auf der man die Inhaberdaten der Domain erkennen kann (siehe Screenshot). Nun soll der Inhaber der Domain die Richtigkeit überprüfen und dies mit einem Klick auf den Button „Kontaktdaten bestätigen“ absegnen.

Auf dieser Seite wird Ihnen ein Datum zur Deaktivierung der Domain angezeigt. Sollten Sie bis dahin die Kontaktdaten nicht bestätigt haben wird die Domain an diesem Tag deaktiviert. Bitte beachten Sie: Die Domain wird nicht gelöscht, sondern „nur“ deaktiviert. Sie können auch nach der Deaktivierung noch auf den Link in der E-Mail klicken und den Kontakt bestätigen. Kurz darauf ist Ihre Domain wieder erreichbar.

Weiterhin erhält der Admin-C (Der Verwalter der Domain und meist der gleiche Ansprechpartner wie der Owner-C) einer solchen Domain einmal im Jahr eine weitere E-Mail in der er bestätigen soll, dass die Inhaber Daten auch weiterhin korrekt und aktuell sind. Hierbei braucht der Admin-C nichts weiteres unternehmen, wenn sich nichts verändert hat und alles weiterhin korrekt ist. Im Falle einer Änderung können Sie sich gerne an uns wenden und wir aktualisieren Ihnen diese Daten. Ändern Sie hierfür bitte einfach Ihre Stammdaten über das WebGo24 Kundenmenü: Die Stammdaten im Kundenmenü ändern.

Diese beiden Regelungen gelten nur für sogenannte generische Top-Level-Domains (gTLD). Das heißt, Domains die keine Länder-Domains wie zum Beispiel .de, .at, .ch oder it. sind. Sollten Sie also Inhaber von einer .com, .net, .org,… sein, werden Sie diese Aufforderungen in Zukunft erhalten.

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