Von einer verdachtslosen Massenüberwachung (sog. „Chatkontrolle“) der EU-Kommission zum „Gesetz über digitale Dienste“
„Chatkontrolle 2.0“ – Die EU-Regierungen und das EU-Parlament haben sich am 23.04.2022 auf ein neues Gesetz über digitale Dienste (auch „Digitale Dienste-Gesetz“ oder „Digital Service Act“ genannt) geeinigt (zur Pressemitteilung des EU Rates).
Nachdem die EU-Kommission im ersten Schritt eine Art „Chatkontrolle“ einführen wollte und dies mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch begründete, gab es zurecht Kritik und Zweifel an einer KI-gestützten und damit automatischen Überwachung und Durchsuchung sämtlicher Nachrichten. Das Problem dabei wäre zum einen die automatische Überwachung, doch gäbe es auch ein noch viel größeres:
Eine Überwachung ohne konkreten Verdacht, also ohne Anhaltspunkte völlig pauschal, und ohne dass ein Gericht eine Durchsuchung anordnen müsste…