EU Kommission mit Gesetz über digitale Dienste - "Chatkontrolle 2.0"

Von einer verdachtslosen Massenüberwachung (sog. „Chatkontrolle“) der EU-Kommission zum „Gesetz über digitale Dienste“

„Chatkontrolle 2.0“ – Die EU-Regierungen und das EU-Parlament haben sich am 23.04.2022 auf ein neues Gesetz über digitale Dienste (auch „Digitale Dienste-Gesetz“ oder „Digital Service Act“ genannt) geeinigt (zur Pressemitteilung des EU Rates).

Nachdem die EU-Kommission im ersten Schritt eine Art „Chatkontrolle“ einführen wollte und dies mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch begründete, gab es zurecht Kritik und Zweifel an einer KI-gestützten und damit automatischen Überwachung und Durchsuchung sämtlicher Nachrichten. Das Problem dabei wäre zum einen die automatische Überwachung, doch gäbe es auch ein noch viel größeres:
Eine Überwachung ohne konkreten Verdacht, also ohne Anhaltspunkte völlig pauschal, und ohne dass ein Gericht eine Durchsuchung anordnen müsste…

Interview mit Patrick Breyer (EU-Abgeordneter der Piratenpartei als Mitglied der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz) zum Thema „Chatkontrolle“

Wie unter anderem Golem berichtet sollen neben Messengerdiensten, u.a. auch Hostingprovider davon betroffen sein. Wir haben uns daher einmal direkt an Herrn Breyer gewandt und freuen uns über ein kurzes Interview zu diesem Thema:

webgo: Herr Breyer wann kommt es zur Entscheidung im EU Parlament? Es heißt die Beratungen könnten noch 2022 abgeschlossen werden. Gibt es dazu bereits einen Termin? Werden sämtliche Beratungs- und Entscheidungstermine bekannt gegeben oder kommuniziert?

Herr Breyer: Das Parlament wird voraussichtlich bis zur Sommerpause entscheiden, welche Ausschüsse zuständig sind. Dann wird ein Berichtsentwurf angefertigt. Es folgen Änderungsanträge und Kompromissverhandlungen, schließlich die Abstimmung in Ausschuss und Plenum. Das dauert Monate, wie lange steht noch nicht fest.

webgo: Wir als Webhoster gehen davon aus, dass auch wir dazu verpflichtet werden die Inhalte entsprechend überwachen zu müssen. Wird das Datenschutzgesetz der EU, welches nun erst seit vier Jahren (Anmerkung: Mai 2018) in Kraft gesetzt wurde und damit einhergehende Strafen für Firmen nicht ad absurdum geführt?

Herr Breyer: Das neue Vorhaben ist eine Abweichung von der DSGVO.

webgo: Wie kann es überhaupt zu so einem Gesetzesentwurf kommen, der entgegen der Grundrechte ausgelegt ist?

Herr Breyer: Die EU-Kommission hält den Vorschlag für vereinbar mit Grundrechten.

webgo: Wird es dazu eine Abstimmung innerhalbt der EU Länder geben und wird diese öffentlich sein?

Herr Breyer: Die EU-Mitgliedsstaaten werden sich im Rat positionieren parallel zum Parlament.

webgo: Bestehen nach Ihrer persönlichen Ansicht – auch unabhängig von etwaig erfolgreichen Petitionen – noch Chancen, diesen Gesetzesentwurf noch zu verhindern?

Herr Breyer: Ja, wenn der Widerstand groß genug ist. Es wird Proteste weit über Deutschland hinaus brauchen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich bei Herrn Breyer für die Beantwortung unserer Fragen.

Jetzt ist es an uns allen, auf diese verdachtslose Überwachung und die damit einhergehende Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses vorzugehen!

Im Folgenden erläutern wir die Hintergründe und verlinken unter anderem auf die laufende Petition auf campact (Hier geht’s direkt zur Petition: https://aktion.campact.de/datenschutz/chatkontrolle-stoppen/teilnehmen).
Bitte unterzeichnet diese, damit es überhaupt eine Chance gibt, diesen Gesetzesentwurf zu verhindern.

Hintergrund Chatkontrolle – Verpflichtende Überwachung & Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses!

Federführend, um diesen Gesetzentwurf durchzubringen war EU-Innenkommissarin Ylva Johansson wie einem geleakten, internen Prüfbericht der EU-Kommission zu entnehmen ist. netzpolitik.org veröffentlichte in ihrem Artikel: https://netzpolitik.org/2022/eu-kommission-geleakter-pruefbericht-geht-mit-chatkontrolle-hart-ins-gericht/ den internen Bericht der EU Kommission.

Zum original Bericht als PDF Download: https://ec.europa.eu/home-affairs/system/files/2020-07/20200724_com-2020-607-commission-communication_en.pdf

Anlasslose Überwachung – die sogenannte „Chatkontrolle“

Geplant war tatsächlich eine Verdachtslose Überwachung aller Inhalte auf den Endgeräten und damit eine Art der Massenüberwachung. Derartiges wurde schon vor circa 8 Jahren im Jahr 2014 versucht. Damals wurde der Versuch einer Vorratsdatenspeicherung vom Gericht als „nichtig“ erklärt. Der neuerliche Versuch sollte ebenfalls nicht mit der Rechtsprechung und den Grundrechten im Einklang stehen. Während der erste Vorstoß im Jahr 2021 intern eine negative Einstufung erhielt, soll der aktuelle Vorschlag der EU Kommission „positiv, aber mit Vorbehalt“ bewertet worden sein, wie netzpolitik.org berichtet (Quelle: https://netzpolitik.org/2022/eu-kommission-geleakter-pruefbericht-geht-mit-chatkontrolle-hart-ins-gericht/)

Auf welche Punkte man sich konkret in dem Bericht bezieht und was im Detail bewertet und untersucht wurde, darauf wollte netzpolitik.org eine Antwort von der EU Kommission. Auf eine entsprechende Presseanfrage wurden bestimmte Fragen dazu leider nicht beantwortet. Auch blieb der Öffentlichkeit unbekannt wie weit das Gesetzespaket ist.

Bis jetzt…

16-stündiger Verhandlungsmarathon – Einigung über neues „Gesetz über digitale Dienste“!

Eines vorweg: Laut dem Initiator des Kampfes gegen die „Chatkontrolle„, dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Beyer der Piratenpartei, „versagt“ auch das neue Gesetz beim Schutz unserer Grundrechte im Netz. Im neuen Gesetz gebe es weder „ein Recht auf anonyme Internetnutzung“, „noch … ein Recht auf Verschlüsselung“, „ein Verbot von Vorratsdatenspeicherung“ oder ein Recht auf „Ablehnung von Überwachungswerbung im Browser (Do not track)“. Auch gebe es kein Verbot von Uploadfiltern, oder Regelungen gegen die „willkürliche Plattformzensur sowie grenzüberschreitenden Löschanordnungen aus illiberalen Mitgliedsstaaaten ohne Richterbeschluss…“ (Quelle: https://www.patrick-breyer.de/digitale-dienste-gesetz-industrie-und-regierungsinteressen-setzen-sich-gegen-digitale-buergerrechte-durch/)

Das bedeutet vor allem, dass Chat- oder Messengerdienste, sowie soziale Netzwerke ohne detaillierte rechtliche Prüfung, zur Löschung verpflichtet werden können. Somit könnte informative und legale Berichterstattung gelöscht werden, ohne das dafür ein Gerichtsverfahren erforderlich wäre. Genau dies birgt enorme Gefahren…

Folgende Auflagen bringt das neue Gesetz für Onlineplattformen:

  • Es müssen Meldeprozesse für Nachrichten oder Beiträge – wie z.B. bei Instagram, geschaffen werden. Diese müssen zukünftig aber mit unabhängigen Beschwerdestellen ergänzt werden, wenn Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird.
  • Europaweite Verpflichtung auf Anordnung der Behörden, illegale Inhalte zu entfernen oder Informationen herauszugeben.
  • Behörden können Verbraucherorganisationen oder NGOs den Status eines „Trusted Flaggers“ vergeben, um so illegal gemeldete Inhalte zu priorisieren.
  • Identifikationspflicht – auf Plattformen wie z. B. eBay muss die eindeutige Identifikation möglich sein. Dazu sind beispielsweise Daten wie Name, Adresse, Bankdaten & Ausweiskopie erforderlich.
  • Der Einsatz etwaiger Uploadfilter soll offen gelegt werden und regelmäßige Berichte über gesperrte oder gelöschte Inhalte bzw. Konten erfolgen.
  • Risikoeinschätzungen sehr großer Plattformen wie z. B. Facebook & Co. über die Ausbreitung illegaler Inhalte, gezielter Desinformation und Grundrechtsverletzungen sowie der getroffenen Gegenmaßnahmen wie u. a. Werbeverbote.
  • Datenzugänge für Forschungseinrichtungen können angeordnet werden.

Über dieses Gesetz muss nun im EU-Parlament, sowie im EU-Rat abgestimmt werden. Ein Termin hierzu ist derzeit (noch) nicht bekannt.

Koalitionsvertrag der Regierung – gegen entsprechende Regelung

Im Koalitionsvertrag wurde auf Seite 109 folgendes verankert: „Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“ Weiter heißt es dazu: „Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch und passen das geltende Recht so an, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist.

(Quelle: S. 109 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)

Das Ende der „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“…?

Zum jetzigen Zeitpunkt haben Betreiber von Chat- und Messenger-Diensten – gleich welcher Art, keinen Zugriff auf Nachrichten, welches sich nun ändern soll. Eine automatisierte und anlasslose Überwachung schadet mehr, als dass Sie hilft. Firmen sollten weder dazu verpflichtet, noch dazu befugt sein, private Kommunikation ohne Anlass zu scannen bzw. zu überwachen. Dabei ist im Gesetzesentwurf nicht festgelegt, wie die Überwachung erfolgen soll bzw. muss.

Eine der möglichen Überwachungstechniken wäre z.B. Client Side Scanning. Dabei werden Dateien lokal auf dem Endgerät gescannt, bevor man diese überhaupt versendet. Somit wäre dies ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre, wenn derartiges Anlasslos durchgeführt wird und würde so Tür und Tor für sämtliche Überwachung – auch nicht illegaler Inhalte – öffnen.

Unser Fazit zur „Chatkontrolle“ bzw. dem „Gesetz über digitale Dienste“:

webgo meint: Die EU verpasst es, mit diesem Gesetz Unklarheiten und Unsicherheiten auszuräumen und transparent die Gefahren einer derartigen Überwachung zu diskutieren. Eine entsprechende Regelung, die das neue Digitale-Dienste-Gesetz mit sich bringt, birgt trotz eineinhalb jähriger Verhandlung und Planung weiterhin ein enormes Risiko für marginalisierte und kriminalisierte Gruppen wie auch weiterhin die Gefahr für die Grundrechte eines jeden einzelnen, wenn ohne richterlichen Beschluss Inhalte gelöscht werden sollen bzw. müssen. Insbesondere ein Verbot von Uploadfiltern, eine Ablehnung von Trackingmaßnahmen wie auch die Herausgabe von Informationen oder eine Löschanordnung durch ein Gericht, und nicht nur auf schlichte Anordnung der Behörden, wären unserer Meinung nach enorm wichtige Punkte gewesen, die zwingend in das neue Gesetz hätten fließen müssen. Das im Grundgesetz geregelte Briefgeheimnis würde somit bei digitalen Unterhaltungen nicht mehr gelten und es gäbe somit kein Datenschutz und keine „digitale Privatsphäre“.

Der Ansatz, den dieser Entwurf verfolgt, ist absolut nicht zielführend und unserer Ansicht nach nicht mit dem Briefgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, dem Datenschutzgesetz, geschweige denn mit unserem Grundgesetz vereinbar!

Sogar der Kinderschutzbund (DKSB) hat sich laut einem Artikel der BR gegen die sogenannte „Chatkontrolle“ ausgesprochen und dies „als unverhältnismäßig und nicht zielführend“ bezeichnet!

Was kann getan werden um diesen Gesetzes Entwurf eventuell noch zu stoppen?

Es gibt eine Petition auf campact! die bisher von über 129.000 Personen unterzeichnet wurde. Ziel dieser Petition sind 175.000 Unterschriften!

  1. Macht darauf Aufmerksam! Erzählt allen von diesem Gesetzesentwurf der EU-Kommission und nutzt die Hashtags #chatkontrolle & #digitalesBriefgeheimnis 
  2. Unterschreibt Petitionen und teilt sie mit Eurem Umfeld und Bekanntenkreis!
    Zur campact! Petition mit über 129.000 Unterschriften (Stand 20.05.2022): https://aktion.campact.de/datenschutz/chatkontrolle-stoppen/teilnehmen

    Weitere Petition: https://www.openpetition.eu/petition/online/eprivacy-erhalten-kinderrechte-schuetzen-stoppt-die-chatkontrolle
  3. Kontaktiert Frau von der Leyen als Präsidentin der EU Kommission.
    Kontaktformular: https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/president_de
  4. Kontaktformular Bürgerkommunikation des Bundesministerium des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html
    Telefonkontakt : 0228 99 681-0 oder 030 18 681-0

Übersicht aller hilfreichen & nützlicher Links zu diesem Thema:

  1. chatkontrolle.de – Initiative des Europaabgeordneten Patrick Beyer (Piratenpartei) mit allen relevanten Informationen und Links.
  2. Vorschlag der EU Kommission zum Nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0568&from=EN
  3. Artikel von netzpolitik.org – 
    1. EU einigt sich auf Digitale-Dienste-Gesetz: https://netzpolitik.org/2022/durchbruch-eu-einigt-sich-auf-digitale-dienste-gesetz/
    2. Geleakter Prüfbericht der EU Kommission: https://netzpolitik.org/2022/eu-kommission-geleakter-pruefbericht-geht-mit-chatkontrolle-hart-ins-gericht/ 
    3. Artikel zur Chatkontrolle: https://netzpolitik.org/2021/eu-kommission-warum-die-chatkontrolle-so-gefaehrlich-ist/
  4. Zeit Online – Artikel zur Chatkontrolle: https://www.zeit.de/digital/2021-11/chatkontrolle-eu-kommission-kindesmissbrauch-ueberwachung-nachrichten-messenger-anbieter-faq?
  5. chat-kontrolle.eu – Initiative des Chaos Computer Club

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