Änderung im Besteuerungsverfahren - Neuerungen, Ausnahmen & mehr

Bestimmungslandprinzip – Rechnungen für Privatkunden aus dem EU-Ausland werden künftig mit dem Steuersatz des Empfängerlandes ausgewiesen.

Das Besteuerungsverfahren für den Onlinehandel innerhalb der EU wird zum 01.07.2021 umgestellt. Das zunächst für den 01.01. diesen Jahres geplante Anpassen der umsatzsteuerlichen Regelungen im Onlinehandel, wurde aufgrund der Corona Krise um sechs Monate nach hinten verschoben. Somit tritt diese neue Regelungen ab morgen (01.07.2021) in Kraft.

Da diese Änderung nicht nur uns und einige unserer Kundinnen und Kunden betrifft, sondern grundsätzlich jede über den elektronischen Weg erbrachte (Dienst-)Leistung betrifft und damit auch ein Großteil von Euch, haben wir die wichtigsten Infos in diesem Beitrag einmal in Kürze zusammengefasst.

Die wichtigsten Änderungen zum Mehrwertsteuer-Digitalpaket der EU

  1. Änderungen im Versandhandel
  2. Änderungen bei Erbringung sonstiger Leistungen i.S.d. § 3a UStG (z.B. elektronische Dienstleistungen)

Durch Änderungen im § 3c des UStG verlagert sich die Besteuerung bei Privatpersonen aus dem EU-Ausland auf das Bestimmungsland!

Hierbei gibt es natürlich auch Ausnahmeregelungen (One-Stop-Shop – OSS) bei kleinen und mittleren Umsätzen.
Dies gilt in diesen Fällen (Lieferungen & sonstige Leistungen) erst ab einer Umsatzschwelle von 10.000 €. Der Gesamtbetrag der Umsätze (netto) durch Privatpersonen das im laufenden und vorherigen Kalenderjahr, diese Summe nicht überschreiten. Weitere Leistungen i.S.d. §§ 3a Abs. 3, 5, 6 bzw. 3 b, e UStG (z.B. Vermietungsleistungen) unterliegen jedoch ab dem ersten Euro dem Bestimmungslandprinzip. Für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung muss sich jedoch registriert werden. Die Registrierung, oder auch die Abmeldung von dieser Sonderregelung, ist z.B. über das BZStOnline-Portal möglich.

Wie setzt webgo die Änderung der neuen umsatzsteuerlichen Vorgaben um?

Bei uns wird dies bei der Rechnungsstellung automatisch berücksichtigt, sodass zukünftig alle Rechnungen entsprechend dieser Regelung angepasst werden. Eine Übersicht der Steuersätze für das EU-Ausland findet Ihr bei uns im Footer, als auch in den Infoboxen unterhalb unserer Tariftabelle.

Hilfreiche Links zu diesem Thema:

Bitte beachtet, dass es sich hierbei lediglich um eine Information nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Es kann keine Garantie für Vollständigkeit und/oder Rechtssicherheit übernommen werden. Solltet Ihr Fragen zum Verfahren haben oder Euch unsicher sein, wendet Euch bitte direkt an Euer zuständiges Finanzamt, Eure Steuerberatung oder auch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.

keine Kommentare  |  Kommentar schreiben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert