Homepage kommerziell Ja Nein?


Ob eine Website kommerziell oder privat ist, hat großen Einfluss auf die Impressumpflicht bzw. die Inhalte des Impressums. Darüber hinaus hat die Einstufung natürlich Auswirkungen hinsichtlich der Steuerpflicht (Gewerbeanmeldung etc.). Im Grunde genommen ist die Abgrenzung zwischen privater und kommerzieller Website recht klar, es gibt aber auch viele Fälle, in denen die Zuordnung schwieriger ist.

Unterschiede zwischen und kommerzieller und nicht kommerzieller Website

Aus juristischer Sicht ist eine Website kommerziell, wenn sie folgende Merkmale erfüllt:

Sie dient der Förderung eines Geschäftszwecks (dabei spielt es keine Rolle, ob ein fremder Geschäftszweck erfüllt wird, z.B. durch Werbung für einen anderen kommerziellen Anbieter, oder ein eigener Geschäftszwecke verfolgt wird).

Ganz eindeutig fallen hierunter Online-Shops, Firmen-Websites, Websites von Einzelunternehmern oder Websites von Ärzten oder Anwälten. Ob direkt über die Website etwas angeboten wird – ein Produkt oder eine Dienstleistung – oder indirekt, z.B. als ein reines Informationsangebot einer Zeitung, ist dabei irrelevant.

Nicht kommerziell ist eine Website, wenn einer oder mehrere der folgenden Merkmale erfüllt werden:

  • Die Nutzung der Website dient einem rein privaten Zweck, z.B. um ein Hobby zu kommunizieren oder ein rein privater Blog zu einem bestimmten Thema (Haustier, Kind, Garten, Sport, Reisen) oder allgemeiner Natur (z.B. als privates Tagebuch).
  • Es handelt sich um eine behördliche Website oder die Website einer staatlichen Einrichtung.
  • Die Website dient einem sozialen, wissenschaftlichen oder ideellen Zweck.

Zwischen den Stühlen – warum nicht jede Website eindeutig kommerziell oder nicht kommerziell ist

Auch ein rein privater Blog, der bspw. vom Alltag mit den eigenen Kindern handelt, kann als kommerziell eingestuft. Wichtig ist, alle Inhalte, die auf der Website vorhanden sind, in die Beurteilung einzubeziehen.

Ein typisches Beispiel von grenzwertigen Inhalten in diesem Zusammenhang, ist die Einblendung von Bannern. Nutzt Ihr Bannerwerbung im Zuge eines Affiliate Programms, z.B. über Google, dann dient die Website einem geschäftlichen Zweck, da Ihr ja mit den Klicks auf die Anzeige Geld verdient. Aber auch wenn Ihr einfach selbst ein Banner für eine andere Website erstellt und dafür von der verlinkten Seite Geld bekommt ist das kommerziell. Grenzwertig sind Fälle, in denen die Einnahmen nur die Kosten der Domain (u.a. Serverkosten) decken sollen. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsurteile.

Auswirkungen auf das Impressum: TMG liefert gesetzliche Vorschriften für geschäftliche Websites

Im § 5 Abs. 1 des TMG (Telemediengesetz) ist vorgeschrieben, dass jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, ein Impressum besitzen muss. Das Impressum muss die Kontaktdaten des Betreibers sowie eine ladungsfähige Postadresse enthalten. Unternehmen müssen in Ihrem Impressum zudem folgende Inhalte bereitstellen:

  • Rechtsform und Vertreter
  • wenn vorhanden: Aufsichtsbehörde, Umsatzsteuer-ID, Registernummer/Registergericht
  • berufsrechtliche Vorschriften
  • ggf. zusätzliche Angaben bei reglementierten Berufen

Genauere Angaben dazu, was eine geschäftsmäßige Website auszeichnet, macht das TMG jedoch nicht. Wichtig ist zudem: Für die Impressumpflicht ist der kommerzielle Charakter nicht relevant. D.h. Eure Website kann auch als geschäftsmäßige Seite eingestuft werden, wenn Ihr kein Geld damit verdient.

Hintergrund: Nur wenn es sich um eine rein private Seite handelt, die sich an die eigene Familie/den eigenen Freundeskreis richtet, ist das Impressum nicht notwendig. In der Realität überschreiten aber viele Seiten diese Grenze. Die beiden folgenden Fälle zeigen Beispiele, in denen die Website zwar nicht kommerziell ist, aber laut TMG als geschäftsmäßig eingestuft werden kann.

Impressumpflicht bei werblichem Charakter

Gibt es eine Gegenleistung für die Werbung auf Eurer Seite zu einem anderen Anbieter, ist die Sache klar: Dann liegt ein kommerzieller Zweck vor. Ob eine Website werbenden Charakter hat, ist aber völlig unabhängig davon, ob Ihr dafür Geld für die Werbung bekommt. Selbst wenn Ihr nur aus persönlicher Erfahrung bzw. persönlichen Vorlieben ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung benennt, hat das einen werbenden Charakter.

Selbst wenn Ihr kostenlos etwas empfehlt oder verlinkt, kann Eure Website daher als geschäftlich eingestuft werden, was wiederum Einfluss auf die Impressum-Pflicht hat.

Ebenfalls nicht immer eindeutig: journalistische oder redaktionelle Inhalte

Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsprechungen, was vor allem an der schwierigen Zuordnung liegt: Wann sind Inhalte redaktionell oder journalistisch? Tendenziell betrifft das Inhalte, die sich an eine breite Masse richten – denn in dem Fall tritt der private Charakter in den Hintergrund. Da sowohl die Einordnung der Qualität der Inhalte als auch die Einordnung nach „Massenausrichtung“ teils sehr schwierig ist, kann man auch nicht immer eindeutig sagen, dass die Website unter die Zuordnung gemäß TMG § 5 Abs. 1 fällt und ein Impressum fordert. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, solltet Ihr trotzdem auf Nummer sichergehen und ein Impressum anlegen, auch wenn Ihr nur privat einen Blog betreibt. Wie gesagt – hier ist vieles sehr grenzwertig.

Fazit: Solltet Ihr Euch nicht sicher sein, ob Eure Website kommerziell ist, Nutzt im Zweifelsfall immer eine professionelle rechtliche Beratung. Wie oben beschrieben, gibt es auch bei vermeintlich rein privaten Seiten viele Fallstricke, sowohl bei der Zuordnung als geschäftsmäßige Website als auch bei der Zuordnung ob kommerziell oder nicht-kommerziell.

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