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Beitrag vom 20. Mai 2022

„Chatkontrolle“ – Vorratsdatenspeicher 2.0?

EU Kommission mit Gesetz über digitale Dienste - "Chatkontrolle 2.0"

Von einer verdachtslosen Massenüberwachung (sog. „Chatkontrolle“) der EU-Kommission zum „Gesetz über digitale Dienste“

„Chatkontrolle 2.0“ – Die EU-Regierungen und das EU-Parlament haben sich am 23.04.2022 auf ein neues Gesetz über digitale Dienste (auch „Digitale Dienste-Gesetz“ oder „Digital Service Act“ genannt) geeinigt (zur Pressemitteilung des EU Rates).

Nachdem die EU-Kommission im ersten Schritt eine Art „Chatkontrolle“ einführen wollte und dies mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch begründete, gab es zurecht Kritik und Zweifel an einer KI-gestützten und damit automatischen Überwachung und Durchsuchung sämtlicher Nachrichten. Das Problem dabei wäre zum einen die automatische Überwachung, doch gäbe es auch ein noch viel größeres:
Eine Überwachung ohne konkreten Verdacht, also ohne Anhaltspunkte völlig pauschal, und ohne dass ein Gericht eine Durchsuchung anordnen müsste…

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Beitrag vom 6. November 2015

Rechenzentrum in Deutschland – Ihre Vorteile beim Datenschutz


Was habe ich von einem Rechenzentrum in Deutschland?

Der Serverstandort und damit ein Rechenzentrum in Deutschland garantiert Ihnen, dass Ihre Webseiten bzw. der Datenverkehr über die Webseiten den Gesetzen der BRD unterliegen und damit zugleich einem sehr strengen, sehr sicheren Datenschutz. Am 16. Oktober wurde jedoch vom Bundestag ein neues Datenschutzrecht verabschiedet, wodurch ab sofort die Vorratsdatenspeicherung erlaubt ist.

Was sich im Detail hinter der Datenspeicherung verbirgt und warum Sie mit einem in Deutschland befindlichen Rechenzentrum dennoch auf der sicheren Seite in puncto Datenschutz sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.


Mehrheit im Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung

404 Abgeordnete dafür, 148 Abgeordnete dagegen und 7 Enthaltungen – das ist die Bilanz der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom 16. Oktober. Die Speicherung soll dabei helfen, terroristische Straftaten und weitere schwere Verbrechen aufzuklären bzw. zu verhindern.

Im Gegensatz zu 2010, als sich Deutschland noch beharrlich gegen die Datenspeicherung aussprach und das neue europäische Gesetz zu Regelung der Telekommunikationsüberwachung sogar als verfassungswidrig erklärt wurde, scheint es nun ein deutliches Umdenken zu geben. Allerdings gibt es im Vergleich zum früheren Gesetz Unterschiede beim Umfang der Datenspeicherung, bei der Aufbewahrungsdauer und dem Datenzugriff.

Das neue Gesetz sieht die Datenspeicherung für bis zu maximal 10 Wochen vor. In Bezug auf die Internetnutzung bedeutet das eine 10-wöchige Speicherung der IP-Adresse. Ein Zugriff auf die Dateninhalte ist nur dann möglich, wenn es sich um schwere Straftaten handelt und eine richterliche Zustimmung vorliegt.


Das neue Gesetz: Auswirkungen auf den Datenschutz in deutschen Rechenzentren

Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung entsprechend des neuen Gesetzes erlaubt ist, können Sie sich mit einem deutschen Rechenzentrum wie unserem in Frankfurt am Main auf einen hohen Datenschutzstandard verlassen. Die Speicherfrist von 10 Wochen ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern in der EU deutlich geringer. In Frankreich werden die Daten z.B. 12 Monate gespeichert. Direkt nach dem Ablaufen der Frist werden die Daten gelöscht.

Außerdem gibt es sehr strenge Regelungen dazu, wann ein Zugriff auf die Dateninhalte erfolgen darf: Nur bei schwersten Straftaten und auch dann ist es immer eine Einzelfallentscheidung.

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