Änderung im Besteuerungsverfahren - Neuerungen, Ausnahmen & mehr

Bestimmungslandprinzip – Rechnungen für Privatkunden aus dem EU-Ausland werden künftig mit dem Steuersatz des Empfängerlandes ausgewiesen.

Das Besteuerungsverfahren für den Onlinehandel innerhalb der EU wird zum 01.07.2021 umgestellt. Das zunächst für den 01.01. diesen Jahres geplante Anpassen der umsatzsteuerlichen Regelungen im Onlinehandel, wurde aufgrund der Corona Krise um sechs Monate nach hinten verschoben. Somit tritt diese neue Regelungen ab morgen (01.07.2021) in Kraft.

Da diese Änderung nicht nur uns und einige unserer Kundinnen und Kunden betrifft, sondern grundsätzlich jede über den elektronischen Weg erbrachte (Dienst-)Leistung betrifft und damit auch ein Großteil von Euch, haben wir die wichtigsten Infos in diesem Beitrag einmal in Kürze zusammengefasst.

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