Wir schildern unsere persönliche Sicht…
webgo war bei der Artikel 13 Demo in Hamburg dabei – lest in diesem Beitrag, wie wir zur EU-Urheberrechtsreform stehen…
Eines Vorweg: Das Internet wird bleiben 😉
Ziel der Urheberrechtsreform ist, dass Urheber über Ihre eigenen schöpferischen Leistungen wie Kunstwerke o.Ä. bestimmen können und entsprechend entlohnt werden. Definitiv eine sehr gute Sache! Dass das Urheberrecht überarbeitet und auf das digitale Zeitalter angepasst werden muss, steht außer Frage. Die Art der Umsetzung ist das eigentliche Problem. Wenn große Portale wie z.B. YouTube haftbar gemacht werden, für Content, welches von den Nutzern hochgeladen wird, lässt sich der hochgeladene Content nur mithilfe der viel diskutierten Uploadfilter kontrollieren. Befürworter sprechen davon, dass „Uploadfilter“ gar nicht explizit genannt werden. Jedoch gibt es keine andere Möglichkeit einen Beitrag eines Users (Upload) anders zu kontrollieren als durch einen technischen Filter. Also Uploadfilter. Ob man das nun anders bezeichnet spielt dabei keine Rolle. Es gibt derzeit keine andere technische Umsetzungsmöglichkeit als diese. Deutschland und Frankreich waren sich hinsichtlich der Änderung des Urheberrechts lange uneinig. Nun jedoch hatten Sie sich auf einen Kompromiss geeinigt und somit den Weg für die Abstimmung frei gemacht. Ergebnis dieses Kompromisses ist, dass von Artikel 13 Plattformen ausgeschlossen sind, die:
– jünger als 3 Jahre sind
– weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz machen und
– weniger als 5 Millionen „unique visitor“ haben.
Zudem sollen GIFs, Memes, private Nutzer und nicht kommerzielle Plattformen wie Wikipedia davon nicht betroffen sein.
Dennoch sind die möglichen Folgen dieses Gesetzes nicht eindeutig absehbar. Insbesondere Artikel 17 ist sehr unklar formuliert. Darin heißt es lediglich, dass solange es für wissenschaftliche Zwecke oder zum Zwecke der Bildung ist, mit einer Quellenangabe versehen wurde und kein kommerzieller Hintergrund besteht, eine Ausnahme der in dieser Richtlinie vorgesehen Einschränkungen darstellt. Dies lässt leider zu viel Spielraum zu. Darüber hinaus können Mitgliedsstaaten umfassende Bestimmungen für Verwendungen oder Bereiche, die unter diese Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen fallen, erlassen oder beibehalten, solange Sie mit den Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG vereinbar sind. Entscheidend wird somit sein, wie die Richter entsprechende Urteile fällen und diese Regelung interpretieren.
Passend dazu möchten wir Euch zwei Quellen ans Herz legen, die dies näher erläutern:
Arte.de auf YouTube
Heise online warnt vor negativen Auswirkungen
Samstags Demonstrationen in deutschen Großstädten.
Die Diskussion über die EU-Urheberrechtsreform ist schon lange am köcheln. Am Samstag waren in ganz Deutschland etliche Zehntausend Menschen, Schätzungsweise ganze 200.000 (Quelle: SavetheInternet.info https://twitter.com/uploadfilter/status/1109784018579611650) auf der Straße und demonstrierten gegen den berühmten „Artikel 13“. Auch wir von webgo waren (privat) unter den Demonstranten in Hamburg. Es ist ein wichtiges Thema, welches nicht einfach nur um die Urheberrechte der Künstler geht, sondern tatsächlich jeden einzelnen und allem Anschein nach, doch auch die kleinen treffen könnte. Denn welcher Forenadmin, der sich jahrelang liebevoll um sein Forum gekümmert hat, damit keinen großen Durchbruch geschafft hat, es aber aus Spaß an der Sache, als Hobby betreibt und durch kleine Werbeflächen oder ähnliches Einnahmen erzielt. Ist dies schon „kommerzielle Nutzung“? Wie soll er sicher sein, dass sämtliche Forennutzer keine Rechte verletzen? Bei einem kleinen Forum mag das vielleicht durch deutlich höheren Zeitaufwand kompensiert werden können, wie sieht es aber aus? Mehr Zeit investieren und ein höheres Risiko eingehen oder präventiv das Forum schließen? Wir sind uns sicher, dass ein Großteil der Hobbyblogs, Diskussionsplattformen wie Foren etc. aus Vorsicht geschlossen werden. Noch dazu könnte bei einer etwas größeren Anzahl an Besuchern und Usern auf der Seite, kaum einer alles kontrollieren, außer man nutzt einen Uploadfilter…und woher bekommt man den? Aktuell sind scheinbar lediglich die großen Google, Facebook & wohl auch Amazon technisch dazu in der Lage. Dies würde dann wiederum zu einer weiteren Abhängigkeit führen. Noch dazu müsste geklärt werden, inwieweit es mit der DSGVO zu vereinbaren wäre…
Langfristig werden wohl eher die „großen“ als „kleinen“ profitieren…
Eines Vorweg – wir sind NICHT GEGEN eine Erneuerung der Urheberrechtsreform diese wird benötigt. Jedoch ist die jetzige Reform keine optimale Lösung im Sinne der Freiheit des Internets und dem der Urheber selber. Unter dem Deckmantel der Verbesserung des Urheberrechts und damit einer besseren Vergütung für Kreative, werden Verwerter wie GEMA und Co. zu Lobbyisten im Kampf gegen große Plattformen wie Google & Co.. Kern der Debatte – Uploadfilter. Man nimmt die Verantwortung eines jeden für die von Ihm hochgeladenen Inhalte, „entmündigt“ ihn indirekt und überträgt die Verantwortung auf die Plattformen. Diese großen Plattformen, sind selbstverständlich nicht in der Lage, jeden Post, jedes Video auf entsprechende Verstöße zu kontrollieren. Diese sind daher gezwungen „Uploadfilter“ einzusetzen. Wie sonst sollten denn diese Datenmengen denn „kontrolliert“ werden? Wichtig dabei zu wissen ist, welche Firmen diese Uploadfilter anbieten können. Derzeit sind es wohl nur eine Handvoll, davon die 3 genannten Big Player aus Amerika, gegen diese vorgegangen werden müsste, da diese „…die EU-Urheberrechtsreform torpedieren“, „…ein Geschäftsmodell auf der Grundlage von Diebstahl“ betreiben und „Leistungen der Kreativindustrie mit Füßen…“ treten (Quelle: alle WELT Beitrag vom 09.03.19 https://www.welt.de/debatte/kommentare/article189986987/Artikel-13-Das-Urheberrecht-sorgt-fuer-mehr-Gerechtigkeit.html Beitrag vom 20.01.19 https://www.welt.de/debatte/kommentare/article187366544/EU-Urheberrecht-YouTube-und-Google-wehren-sich-gegen-Reform.html Beitrag vom 07.07.18 https://www.welt.de/debatte/kommentare/article178961592/Urheberrecht-YouTube-ein-Geschaeftsmodell-auf-der-Grundlage-von-Diebstahl.html Beitrag vom 05.07.18 https://www.welt.de/debatte/kommentare/article178833346/Urheberrechtsreform-gestoppt-Leistungsschutzrecht-mit-Fuessen-getreten.html).
Wir sind der Meinung das hauptsächlich versucht wird, Versäumnisse aus der Vergangenheit schnellstmöglich zu korrigieren, ohne die konkrete Umsetzung und langfristige Konsequenz einer derartigen Entscheidung zu durchdenken.
Auch Urheber selber gegen Artikel 11/13/17
Generell ist das Schützen der Urheber wichtig und eine Reform dessen absolut berechtigt. Wenn auch „Urheber“ gegen diese Art der Urheberrechtsreform sind, dann läuft etwas schief. Ein wichtiger Hinweis, dass gerade die CDU/CSU hier nicht im Sinne der kleinen Künstler und Urheber handelt, zeigt folgendes Zitat der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU vom 03.04.2009: „Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU spricht sich dafür aus, dass die Beitragspflicht des Auftraggebers für bisher unter die Künstlersozialversicherungsabgabe fallende Leistungen abgeschafft wird.“ (Quelle: https://www.mit-bund.de/content/kuenstlersozialkasse). Gerade die Künstlersozialkasse, ist für kleinere Künstler ein wichtiger Bestandteil für die Existenz. Diese dient dazu den kreativen Freiberuflern die Möglichkeit zu geben, bei unregelmäßigen Auftragslagen, schwankenden Honoraren etc. eine garantierte und gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung anzubieten. Genau dieses System will die CDU/CSU abschaffen und möchte die Gelder fairer Verteilen und für Künstler bzw. Urheber einstehen? Schwer nachzuvollziehen. Sicher ist, dass die EU-Urheberrechtsreform in der derzeitigen Auslegung dazu führen kann, dass lediglich große Konzerne profitieren. Die kleinen, so wichtigen Künstler, die davon profitieren sollten, sind leider diejenigen die mit einer derartigen Reformierung, langfristig in noch größerer Abhängigkeit geraten könnten als aktuell.
Profitieren werden die kleinen Künstler am Ende also vermutlich nicht.
Von „Bots“ über „gekaufte Demonstranten“ bis hin zum faulen Kompromiss…
Bedauerlich ist, dass Gegner der EU-Urheberrechtsreform vorgeworfen wird die „Urheberinnen und Urheber zu diskreditieren.“ Weiter wird davon gesprochen, dass diese „Gegner“ lediglich besorgte Bürger dazu bringen „…Angst vor „Upload Filtern“, „Zensur“ und um die „Freiheit im Internet““ zu schüren. Vielmehr noch. Es wird unterstellt, dass „Ein paar „Key Phrases“, die empörte Assoziationen triggern, sorgfältig designed in Thinktanks, und schon sind alle bereit für die nächste Demo.“ jeglicher Widerspruch und Demonstration zu „großen Teilen Panikmache und Mobilmachung für die Profite von Silicon-Valley-Monopolen“ sind (Quelle: Welt – Artikel 13 Das Urheberrecht sorgt für mehr Gerechtigkeit 09.03.19 https://www.welt.de/debatte/kommentare/article189986987/Artikel-13-Das-Urheberrecht-sorgt-fuer-mehr-Gerechtigkeit.html). Eine absurde Anmaßung und Unterstellung, wenn man bedenkt, dass genau dies in diesem Welt Artikel für die Befürworter des Artikel 13 betrieben wird und mit einem weiteren Artikel, einem Interview mit Axel Voss vom 23.03.19 aus der BILD untermauert wird (BILD Interview Axel Voss: 23.03.19 https://www.bild.de/politik/ausland/politik-inland/upload-filter-im-europarlament-abgeordneter-bekommt-morddrohung-60746158.bild.html?wtmc=twttr.shr). Aufhänger dieses Interviews ist nicht die Darlegung von Argumenten und Erläuterung der offenen Fragen der Reform Gegner, sondern simple Stimmungsmache gegen die Gegner, mit der Überschrift: „Wegen Abstimmung zu Upload-Filtern im Europaparlament – Deutscher Abgeordneter bekam Morddrohungen“ (Quelle Bild Interview Axel Voss vom 23.03.19 Link siehe oben.).
Twitter Post der EU-Parlamentsfraktion der CDU/CSU geht nach hinten los
Zusätzlich dazu twittert der Account der CDU/CSU in Europa (@CDU_CSU_EP) dieses Interview und zitiert folgende Aussage: „Wenn amerikanische Konzerne mit massivem Einsatz von Desinformationen und gekauften Demonstranten versuchen, Gesetze zu verhindern, ist unsere Demokratie bedroht.“ also unsere Kollegen vor Ort haben keine „Bis zu 450 Euro“ erhalten wie in dem Artikel gemutmaßt wird. Also für unser dafürhalten, ist das zu „großen Teilen Panikmache und Mobilmachung…“ aber entscheidet selbst. Dazu passt auch folgendes Zitat der SZ: „Erstens haben nur wenige Unternehmen die nötigen finanziellen und technischen Ressourcen, solche Filtersysteme zu programmieren. Die meisten davon sitzen im Silicon Valley. Kleinere Anbieter müssten diese Technik einkaufen oder Lizenzen erwerben. Warum EU-Politiker eine Richtlinie verabschieden, die europäische Start-ups noch abhängiger von großen US-Plattformen wie Youtube machen, wissen sie vermutlich nicht mal selbst.“ (Quelle SZ Beitrag vom 13.02.19 – https://www.sueddeutsche.de/digital/uploadfilter-ergebnis-eu-urheberrecht-1.4329775). Wieso also die „amerikanischen Konzerne“ weiter stärken, indem Abhängigkeiten erhöht werden?
Demonstranten die neuen Lobbyisten?
Ein derartiges Vorgehen sorgt unserer Ansicht jedenfalls nicht dafür, dass die Glaubwürdigkeit und Diskussionsbereitschaft steigt. Wir sind für eine offene, ehrliche und konstruktive Diskussion! Ohne für die Meinungsäußerung als „Bots“, „gekaufte Demonstranten“ oder ähnliches, verleumdet zu werden. Insbesondere wenn den Demonstranten etwas vorgeworfen wird, von der Politik seit jeher mehr oder weniger offen betrieben wird. Es wird versucht hinsichtlich der eigenen Interessen (der Konzerne) die Politik zu beeinflussen. Auch unter dem Namen Lobbyismus bekannt. Egal ob „Public Affairs“, „politsche Berater“ oder „politische Kommunikation“ genannt. Das klingt jedenfalls besser als das negativ behaftete Wort „Lobbyismus“ und ist nichts anderes als die Interessenvertretung großer Konzerne in der Politik und Gesellschaft. Ein im Raum stehender Kompromiss, dass die Reform so durchgebracht wird und nachher, eventuell, man weiß es noch nicht, abgeändert wird, ist kein Kompromiss! Es ist lediglich ein Versuch, sich einige Wählerstimmen vor der Wahl im Mai zurückzuholen, die sich von Schlagzeilen mit dem Wort „Kompromissvorschlag“ beeinflussen lassen.
Die Bundesregierung bricht den Koalitionsvertrag
Wichtig auch noch zu erwähnen wäre, dass der gerade im letzten Jahr geschlossene Koalitionsvertrag gebrochen wird. Eine derartige Umsetzung wurde im letzten März noch gemeinsam abgelehnt und im Koalitionsvertrag niedergelegt: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“(Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Resultieren daraus nun Konsequenzen? Die Zeit wird es zeigen…
FÜR eine Urheberrechtsreform aber GEGEN die Umsetzung aus Artikel 11/13/17!
webgo jedenfalls unterstützt eine Urheberrechtsreform, jedoch nicht diese aktuell vorliegende. Hier wäre ein Rat aus Experten gefragt, die jedes Für und Wider gemeinsam und fachlich diskutieren. Es ist befremdlich, dass auch Politiker keine fachliche, auf Fakten basierte Diskussion führen wollen, sondern der Eindruck entsteht, dass mit allen Mitteln versucht wird seine Interessen durchzusetzen, egal welche Hintergründe es hat. Politiker sind Vertreter des Volkes und als solches sollten Sie sich auch sehen und zumindest Diskussionsbereitschaft zu zeigen und vor allen Dingen, die Meinung der Bürger tatsächlich Ernst zu nehmen, so wie es Frau Reda in Ihrer Debatte sehr gut darlegt: https://youtu.be/Ti96_mlJ3MQ.
Das Abstimmungsergebnis wurde gestern (26.03.19) um 12:30 verkündet!
Es wurden bis zum 25.03.19 über 5 Mio. Stimmen gesammelt und dem MdEP Axel Voss überreicht. Wir waren gespannt und hofften auf das richtige Signal aus der Politik, nämlich die Berücksichtigung der Interessen der Bürger, als Vertreter des Volkes. Leider haben wir nun erleben müssen, dass es nicht ausreicht, über 5 Mio. Stimmen der Bürger zu sammeln, die sich dagegen entscheiden und eine Reform verhindern wollen, die Ihrer Ansicht nach nicht richtig ist und nicht den heutigen Gegebenheiten entspricht. Das Ergebnis des Votum fiel wie folgt aus:
Eine letzte Chance gibt es noch, die Urheberrechtsreform und damit Uploadfilter und Artikel 11,13 & 17 zu verhindern…
– 348 Stimmen dafür
– 274 dagegen
– 36 Enthaltungen
Bedauerlicherweise haben all die Petitionen, Demonstrationen und Meinungsäußerungen nicht ausgereicht diese Reform nochmal zu überdenken und eventuell zu optimieren…
#RIPInternet? Nicht ganz! Leichte Entwarnung und eine letzte Chance gibt es…
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es definitiv nicht dazu führen wird, dass es das Ende des Internets ist. Es ist jedoch so, dass es durch diese Regelung negative Konsequenzen für die kreativen Inhalte und Meinungen im Netz haben kann! Insbesondere der Artikel 17 lässt den Ländern Handlungsspielraum, welcher sowohl in die eine, als auch andere Richtung ausgelegt werden kann. Hier werden lediglich Zwecke der Wissenschaft und Bildung mit nicht-kommerziellem Hintergrund ausgeschlossen.
Weitere Artikel zum Thema #Urheberrecht im webgo Blog
Hinweis:
Wir freuen uns auf Eure Meinungen und eine angeregte Diskussion. Jedoch bitten wir um Verständnis, dass es unsere Meinung darstellt und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde. Wir bitten um Verständnis, dass dies keine rechts-fundierte Aussage darstellt.
Liebe Grüße
Euer webgo Social Team
4 Kommentare zu “Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform”
Olliver #
Geschrieben am 1. April 2019 um 01:39 Uhr
Wirklich hilfreich! Auch gerade die angegebenen Verweise muss ich in den nächsten Tagen mal aufmerksam durchstöbern, damit man zumindest ins Thema eingelesen ist.
Marcel El-Ghori (webgo GmbH) #
Geschrieben am 1. April 2019 um 08:15 Uhr
Lieber Olliver,
vielen Dank für Deinen Kommentar! Das ist schön zu hören, gerade bei einem so ausführlichen und kontroversen Beitrag. Wir freuen uns, wenn wir Dich und andere Leser damit ein Stück weit aufklären können und ebenso hilfreiche Links angegeben haben. Gerne kannst Du uns auch Deine Sicht dazu schildern. Wir sind gespannt über Eure Ansichten zu dem Thema!
Liebe Grüße
Dein webgo Social Team
Christoph Nagel #
Geschrieben am 20. April 2019 um 14:50 Uhr
Vielen Dank für eure ausführliche Information zu dieser Problematik. Warten wir mal ab wie sich diese Sache so entwickelt und was die deutsche Politik zu tun gedenkt. Mein Wahlverhalten wird sich in jedem Fall danach richten.
Marcel El-Ghori (webgo GmbH) #
Geschrieben am 29. April 2019 um 09:10 Uhr
Lieber Christoph,
sehr gerne! Der Artikel ist viel länger geworden als die bisherigen. Wir hoffen, dass es dem Lesegenuss nicht geschadet hat. 😉
Der aktuelle Stand sieht diesbezüglich so aus, dass der EU-Rat der neuen Urheberrechtsreform zugestimmt hat. Die konkrete Umsetzung liegt nun bei den einzelnen Ländern. Deutschland hat mit 18 weiteren EU-Staaten dafür gestimmt. Sechs Staaten stimmten dagegen und 3 enthielten sich. Das die CDU vehement betont, dass „Upload-Filter“ gar nicht namentlich erwähnt werden, spielt hierbei leider keine Rolle, denn es gibt keine andere Umsetzungsmöglichkeit, als Uploads vor Veröffentlichung zu prüfen. Diese können jedoch i.d.R. nicht von Menschen gesichtet werden, also müssen Sie durch einen Filter. Wie man diesen Prozess nun letztendlich bezeichnet, spielt dabei keine große Rolle. Wählen gehen und ggf. zu Demonstrieren sind die besten Hebel der Bevölkerung. Auch wir sind nun auf die konkrete Umsetzung gespannt.
Liebe Grüße
Dein webgo Social Team