Datenschutzmanagementsysteme – Anforderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Spätestens dann müssen in Unternehmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die technischen und organisatorischen Datenschutzvorkehrungen geklärt sein. Um den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden, ist ein Datenschutzmanagementsystem erforderlich. Es muss konsequent in die Geschäftsprozesse eingebunden werden, um eine rechtskonforme Umsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls Anpassung der Abläufe und Verantwortlichkeiten zum Datenschutz zu ermöglichen.

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